Novacek vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen des Gesetzgebers zur Schaffung einer verfassungsrechtlich einwandfreien Rechtsgrundlage der Gesellschaftsteuer für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wegen der im Beitrag dargelegten gemeinschaftsrechtlichen Bedenken unzulässig erscheinen.