Für die Jahre 2002 und 2003 wurde als Konjunkturstützungsmaßnahme ein neues Instrument im Steuerrecht eingeführt. Es handelt sich dabei um die Investitionszuwachsprämie, für die es bisher keine vergleichbaren Regelungen gab. Im Folgenden sollen die Struktur und die wichtigsten Auslegungsbereiche dieser Prämie näher dargestellt werden.