Das Energieabgabenvergütungsgesetz wurde im Urteil Adria-Pipeline vom 8. 11. 2001 vom EuGH als notifizierungspflichtige Beihilfe angesehen. Zufolge der nachträglichen Notifizierung an die Kommission wurde das EAVG für die Jahre 1996-2001 - ohne Einschränkung - als Beihilfe genehmigt (Entscheidung der Kommission NN 165/2001 vom 23. 5. 2002). Der Autor schildert die Ausgangslage, stellt die Entscheidung der Kommission zusammengefasst dar und betrachtet diese kritisch.