Lt VwGH 24.09.2002, 98/14/0198, ist die nach dem Beitritt Österreichs zur EU mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 ohne vorherige Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses erfolgte Einschränkung des Vorsteuerabzuges für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer (§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UstG iVm § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG) gemeinschaftsrechtswidrig.