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Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern (EAS 2181 v 29. 11. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2003/161ÖStZ 2003, 83 Heft 4 v. 17.2.2003

Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österr Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den sogenannten “Kurzläufern" iSd § 27 Abs 6 EStG 1988 hins der Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und der Versicherungssumme (= Einkünfte aus Kapitalvermögen) und andererseits bei Rentenauszahlung nach Maßgabe des Übersteigens des kapitalisierten Rentenwertes (= sonstige Einkünfte). Gleichgültig, ob bzw in welcher Einkunftsart in Österreich Einkommensteuerpflicht eintritt, ist Deutschland gem Art 11 DBA-2000 verpflichtet, eine Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer zu gewähren, die nach inländischem Recht von den Kapitalertragsanteilen zu erheben wäre. (SWI 2003, 6)

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