Teilwertabschreibungen auf Alt-Beteiligungen werden durch § 26a Abs 16 Z 3 und Z 4 KStG nF einer Nachversteuerung unterzogen. Nach einer Darstellung der Neuregelung des internationalen Schachtelprivilegs befasst sich der Beitrag schwergewichtig mit der Auslegung, der steuersystematischen Würdigung und mit verfassungsrechtlichen Fragen dieser Übergangsregelung.