Die Vergesellschaftung von Betrieben der öffentlichen Hand wirft nach Ansicht des Verfassers Grundsatzfragen des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts auf. Der Verlustausgleich zwischen Betrieben gewerblicher Art wird nur unter eingeschränkten Voraussetzungen für zulässig erachtet. Gassner stellt die Rechtsentwicklung dar, geht auf die Zusammenfassung von Betrieben in den verschiedenen Rechtsformen ein und entwickelt einen systematischen Lösungsansatz, der Widersprüche zum Verfassungs- und Europarecht vermeide.