Im Jahr 2000 wurde die “Zwischenbesteuerung" bei Privatstiftungen eingeführt. Nach der seitdem geltenden Rechtslage hängt die von Privatstiftungen erhobene Körperschaftsteuer ua auch davon ab, ob bei Zuwendungen der Privatstiftung an ihre Begünstigten eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer aufgrund eines DBAs erfolgt. Diese Voraussetzung wirft nach Ansicht des Autors einige verfahrensrechtliche, verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Fragen auf, denen er im Beitrag nachgeht.