Eine der wesentlichsten Neuerungen des UmgrStG durch das BBG 2003 betrifft die Ermittlung der Höhe der 75%-Grenze für unbare Entnahmen. Die Erläuterungen sehen dazu ein Rechenbeispiel vor. In der Praxis bleiben nach Ansicht der Autoren allerdings Zweifelsfragen offen, denen sich der Artikel widmet.