Der EuGH hat in seinem am 2. 10. 2003 verkündeten Urteil, Rs C-147/01 , die Vorgangsweise und die Beurteilungskriterien über jene Fragen bestimmt, welche nunmehr “die nationalen Gerichte" (dh der VwGH) in den zu fällenden Erkenntnissen zu berücksichtigen und zu entscheiden haben werden. Im Beitrag werden die zu den einzelnen anhängigen Fragen getroffenen Entscheidungen des EuGH besprochen (zB Geltung einer innerstaatlichen vorbeugenden Maßnahme, Beachtung des Äquivalenzprinzips).