Die Autoren setzen sich im Speziellen mit den Fragen auseinander, wann der Bürger einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Rechtsträger hat und unter welchen Voraussetzungen der Organwalter zur Haftung herangezogen werden kann. Im ersten Teil werden folgende Bereiche erörtert: Staatshaftung nach Europarecht und Amtshaftung nach österr Recht, Rechtswidrigkeit, vertret- und unvertretbare Rechtsansicht, Steuerrecht (inwieweit kann eine Staats- bzw Amtshaftung aufgrund von Anfragen zum Tragen kommen) und Haftung bei Säumnis.