Steuerlicher Teil
Am 11. 11. 2003 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Wachstums- und Standortgesetz 2003 beschlossen.
Das Gesetz enthält konjunkturbelebende und strukturelle Maßnahmen zur Unterstützung des Wachstums sowie zur Stärkung der Attraktivität Österreichs als Forschungsstandort. Um einen weiteren Forschungs- und Wachstumsimpuls zu setzen, werden zusätzlich auch steuerliche Maßnahmen getroffen. So werden Forschungsfreibetrag und Foeschungsprämie nach OECD-F&E-Definition (“Frascati-Manual") erhöht, die katastrophenbedingte vorzeitige Abschreibung sowie die katastrophenbedingte Sonderprämie um ein Jahr und die zeitlich befristete Investitionszuwachsprämie zur weiteren Ankurbelung der Investitionstätigkeit ebenfalls um ein weiteres Jahr verlängert.