Lt einer APA-Meldung beeinträchtigt nach Ansicht des Rechnungshofes die fehlende Verpflichtung zur Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmen mit Vorjahresumsätzen von unter 100.000 € die Steigerung der Effizienz der Betrugsbekämpfung. Er empfiehlt deshalb in seinem jüngsten Bericht, die Verpflichtung zur Abgabe von UVAs auch auf Unternehmen mit Vorjahresumsätzen von unter 100.000 € auszuweiten.