Nach Aufhebung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes wurden in Österreich per Erlass Erleichterungen hins der Besteuerung des Sanierungsgewinnes geschaffen, die mittlerweile eine gesetzliche Verankerung gefunden haben. Auch in Deutschland erging jüngst ein Schreiben des dBMF, das die Möglichkeit einer Stundung bzw eines Erlasses der Steuer auf den Sanierungsgewinn vorsieht. Der nachfolgende Beitrag soll nach einem kurzen historischen Rückblick über die steuerliche Behandlung des Sanierungsgewinnes in Deutschland und in Österreich die derzeit geltenden Regelungen und Lösungen, die die Verwaltungspraxis gefunden hat, beleuchten und einander gegenüberstellen.