Durch das Budgetbegleitgesetz 2003 (BBG 2003) wird das internationale Schachtelprivileg umfassend geändert. Für Substanzgewinne und Substanzverluste soll grundsätzlich die Steuerneutralität gelten, sofern die Körperschaft nicht zur Steuerpflicht optiert. Neben echten sollen nach den EB auch (umgründungsbedingte) “fiktive" Teilwertabschreibungen ab 2006 (2004) nachzuversteuern sein. WieDamböckÖStZ 2003/754, S. 372, vertritt der Autor die Auffassung, dass die Versteuerung fiktiver Teilwertabschreibungen nicht bei Übergang zur Steuerneutralität, sondern erst bei Veräußerung der Beteiligung zu erfolgen hat.