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Zweitwohnsitz-Verordnung kundgemacht

Die erste Seite aktuellÖStZ 2003/1070cÖStZ 2003, 509 Heft 23 v. 1.12.2003

Mit BGBl II 2003/528 wurde die Verordnung des BMF betr inländische Zweitwohnsitze kundgemacht. Durch diese Verordnung, die sich lediglich auf § 1 EStG 1988 stützt, wird bewirkt, dass Zweitwohnsitzer mit bloß untergeordneter Benutzung eines inländischen Zweitwohnsitzes unter bestimmten Voraussetzungen vom Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen sind. Eine bloß untergeordnete Wohnungsnutzung soll im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht mehr die Rechtsfolge der unbeschränkten Steuerpflicht nach sich ziehen. Hierfür war die rechtspolitische Überlegung maßgeblich, dass es nicht im österr Interesse liegen könne, im Ausland lebende Personen durch eine überspitzte Handhabung des Wohnsitzkonzeptes davon abzuhalten, Österreich als Feriendomizil zu wählen und durch ihre inländischen Investitions- und Konsumausgaben wirtschaftsbelebend aufzutreten. Die Einstufung als “untergeordnete Wohnungsnutzung" orientiert sich an der im Abgabenrecht vielfach anzutreffenden 20%-Grenze und erfasst einen Zeitraum von 70 Tagen pro Jahr.

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