Durch das BBG 2003 wurde die asymmetrische Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten aus internationalen Schachtelbeteiligungen beseitigt. Aus dem Zusammenspiel der Übergangsregelung des § 26a Abs 16 KStG mit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs 2b Z 2 EStG ergeben sich nach Ansicht der Autoren nachteilige steuerliche Konsequenzen, die im Artikel diskutiert werden.