Im Beitrag werden die im Lohnsteuerprotokoll 2003 getroffenen Aussagen zum Pendlerpauschale und zur Schlafstelle, zur doppelten Haushaltsführung und Ausweitung der Unzumutbarkeitstatbestände sowie zu den Familienheimfahrten im Zusammenhang mit einem Firmenquartier einer kritischen Würdigung unterzogen.