Am 27. 12. 2002 ging seitens der Königlich Niederländischen Botschaft in Wien die (im Vergleich zur österr Mitteilung spätere) Mitteilung über die Erfüllung der verfassungsmäßigen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des DBA auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie des Protokolls zur neuerlichen Abänderung des DBA auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein. Somit ist das DBA-Erb am 1. 1. 2003 in Kraft getreten und findet auf Nachlässe von Personen Anwendung, deren Tod an diesem Tag oder nach diesem Tag erfolgte bzw auf andere Erwerbe als jene von Todes wegen, die an oder nach diesem Tag erfolgen. Das Abänderungsprotokoll zum DBA-E,V tritt am 26. 1. 2003 in Kraft und wird erst ab 1. 1. 2004 Anwendung finden. Zum Inhalt der beiden Abkommen siehe ÖStZ 2002/5, S. 112, Art-Nr 2002/184, bzw S. 114, Art-Nr 2002/185.