Mit Erkenntnis vom 7. 12. 2002, G 85/02, hat der VfGH auf Grund eines sog “Drittelantrages" der SPÖ-Nationalratsfraktion Bestimmungen über die Unfallrentenbesteuerung als verfassungswidrig aufgehoben. Der VfGH folgte allerdings in der Begründung den Rechtsanschauungen der Abgeordneten nicht in jeder Hinsicht. Er stellte vielmehr klar, dass gegen die Einbeziehung der Unfallrenten in die Einkommensbesteuerung an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.