Laudacher vertrat in SWK 2003, S 25 ff, die Auffassung, dass die steuerrechtliche Nichtanerkennung der Rückstellungen für die Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter sich auf eindeutige Ablehnung durch die Höchstgerichte stütze und deren Infragestellung daher zu Rechtsunsicherheit führe, zumal angesichts der gefestigten Judikaturlinie nicht von einer vertretbaren Rechtsansicht auszugehen sei. Im Beitrag wird dieser Auffassung entgegen getreten.