Nachdem der VwGH mit Erkenntnis vom 12.09.2001, 96/13/0066, entschieden hatte, dass steuerfreie Einkünfte iSd § 3 EStG bei der Ermittlung des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen nicht zu berücksichtigen sind, reduzierte er mit Erkenntnis vom 28. 1. 2003, 98/14/0160, neuerlich die Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts. Der Autor geht kurz auf die Erkenntnisse und mögliche legistische Anpassungen ein.