Anders als Personengesellschaften können Kapitalgesellschaften eigene Anteile erwerben. Dies ergibt sich aufgrund der Verkehrsfähigkeit von Aktien und GmbH-Anteilen. Ludwig geht der Frage nach, ob die von einer Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteile als gesondert zu bewertende Wirtschaftsgüter gelten oder ob sie einen Korrekturposten zum Eigenkapital darstellen.