BAO: § 48 BAO
Mit den steuerlichen Fragen, die nach der geltenden Rechtslage im Fall des Gastspieles eines ausländischen Theaters zu beachten sind, haben sich insbesondere EAS 731, 738, 783, 953, 1520 und 1578 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass der österr Veranstalter die Gastspielvergütung dem 20%igen Steuerabzug zu unterwerfen hat, wobei das ausländische Theater die Möglichkeit besitzt, in einem Veranlagungsverfahren eine Besteuerung auf der Grundlage des erzielten Reingewinnes zu erwirken. Es liegt hierbei im Wesen einer abkommensrechtlich zulässigen Bruttoabzugssteuer (bezüglich der Zulässigkeit einer solchen siehe Z 10 des OECD-Kommentars zu Art 17 OECD-MA), dass Aufwendungen des Theaters die Steuerbemessungsgrundlage nicht kürzen; hierbei ist es unerheblich, ob die Empfänger der Aufwendungen mit diesen Einkünften der österr Besteuerung unterliegen oder nicht.