BAO: § 24
Da Österreich derzeit noch keine CFC-Gesetzgebung hat, ist sondergesetzlich nicht vorgesehen, dass in einer maltesischen Gesellschaft thesaurierte Gewinne dem Einkommen des in Österreich lebenden Gesellschafters zugerechnet werden (sieht man von dem Fall ab, dass es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen Kapitalanlagefonds handelt).