Die vielen Spielarten wirtschaftlicher Betätigung bei Sportvereinen konkurrieren oft mit dem abstrakten Gemeinnützigkeitsbegriff der BAO. Mit den Vereinsrichtlinien 2001 wird nach Ansicht von Grünberger eine Grenzziehung zwischen unternehmerischer und nicht unternehmerischer Tätigkeit von Sportvereinen möglich sein. Im Beitrag stellt er die Vereinsrichtlinien mit Angabe der Randzahlen auszugsweise dar.