Ausgangspunkt des Beitrages ist eine Anfragebeantwortung des BMF in RdW 2001, S 770, wonach unentgeltliche Nutzungszuwendungen von Stiftungen an den Begünstigten mit den für Dienstnehmer vorgesehenen Bagatellbeträgen zu bewerten sind. In der genannten BMF-Erledigung wird eine Besteuerung der Nutzungszuwendung in der Stiftung nicht erwähnt, woraus der Autor den Schluss zieht, dass das BMF auf eine Besteuerung in der Stiftung verzichtet. Dieser Verzicht stehe im Widerspruch zum Gesetz und zu den amtlichen Erläuterungen.