Mit Erkenntnis vom 12. 9. 2001, 96/13/0066, hat der VwGH entschieden, dass steuerfreie Einkünfte iSd § 3 EStG nicht unter den Einkommensbegriff des § 34 Abs 4 EStG fallen und damit bei der Ermittlung des Selbstbehalts nicht zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung wird im Artikel kurz dargestellt und mit weiter gehenden Gedanken abgerundet.