In seinem Erkenntnis vom 20. 6. 2000, 98/15/0169, 0170, hat der VwGH im Falle einer - zu einem fremdunüblich niedrigen Mietzins an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH überlassenen - Penthousewohnung entschieden, dass diese Wohnung nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen der GmbH gehört. Der Autor stellt die umsatz- und ertragsteuerlichen Auswirkungen dieser Entscheidung dar und zeigt die Unterschiede zur bisherigen „konventionellen“ Sichtweise auf.