Die weithin praktizierte Konzeption der Einbringung aus Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft mit unbarer Entnahme wird vom Autor daraufhin untersucht, ob die Rechtslage für diese Konzeption in § 16 Abs 5 Z 2 UmgrStG eine systemwidrige Begünstigung gegenüber dem allgemeinen Ertragsteuerrecht enthält. Mit seinem Artikel reagiert er auf Ausführungen von Doralt in RdW 2001/773, S 761, die seines Erachtens nicht unwidersprochen bleiben können.