Die EStR 1984 haben in ihrem Abschnitt 4 Aussagen über die Zurechnung von Wirtschaftsgütern beim Leasing getroffen. Mit den EStR 2000 wurden im Abschnitt 2.5 die Leasingbestimmungen in die Randzahlen 135 bis 150 übernommen. Im Beitrag werden die entsprechenden Bestimmungen tabellarisch gegenüber gestellt und etwaige Änderungen kommentiert.