In einer Kritik der Novelle zu § 9 Abs 6 UmgrStG bringt Beiservor, dass die von den Gesetzesmaterialien vermutete Gesetzeslücke hinsichtlich einer konsequenten Einmalerfassung von Gewinnausschüttungen nicht vorliege, wenn Einlagenrückzahlungs- und Umwandlungsregeln systemkonform verbunden werden.