Trotz - oder gerade wegen - der Anhebung der Bemessungsgrundlagen für unentgeltliche Liegenschaftsübertragungen auf das Dreifache des Einheitswertes kann eine gemischte Schenkung nach Ansicht des Verfassers eine interessante Gestaltungsvariante in der Beratungspraxis darstellen. Er stellt in seinem Artikel die Möglichkeiten und Grenzen einer gemischten Schenkung iZm der Einräumung eines Fruchtgenussrechtes dar.