Die unbare Entnahme im UmgrStG begründet fiktive Verbindlichkeiten, führt zu erheblichen Steuerausfällen und fördert die Fremdfinanzierung statt Eigenfinanzierung. Gegen diese Kritik, die ich in der RdW vorgebracht habe, verteidigteWiesnerdie unbare Entnahme unlängst in der ÖStZ Sein wohl überraschendster Einwand: Die Förderung der Eigenkapitalbildung sei nicht Aufgabe des Abgabengesetzgebers.