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Anmerkung der Redaktion

ÖStZ 2002/267ÖStZ 2002, 156 Heft 7 v. 1.4.2002

Nach den zahlreichen Diskussionsbeiträgen zur jüngsten Thematik des § 16 Abs 5 UmgrStG (siehe ÖStZ 3/02, 2002/67 sowie RdW 12/01, 2002/773) hat die Redaktion der ÖStZ Herrn Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt vorgeschlagen, gleichzeitig mit seinem vorstehend abgedruckten Beitrag auch eine von Herrn Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner verfasste Stellungnahme zu veröffentlichen und damit die Diskussion zu dieser Thematik vorläufig abzuschließen. Die Redaktion respektiert selbstverständlich den gegenteiligen Wunsch des Autors, dass dieser Beitrag nicht unmittelbar im Anschluss an seinen Beitrag abgedruckt wird. Die Stellungnahme von Herrn Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner wird daher erst in der nächsten Ausgabe der ÖStZ erscheinen.

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