Am 14. 3. 2002 wurde in Wien der Entwurf eines neuen österr-pakistanischen DBA paraphiert, das an die Stelle des derzeit geltenden DBA vom 6. 7. 1970, BGBl 1971/297, treten wird. Durch das neue DBA sollen die steuervertraglichen Beziehungen mit Pakistan auf eine dem modernen Rechtsstandard entsprechende Vertragsgrundlage gestellt werden, wobei es gelungen ist, weitgehend dem OECD-Musterabkommen zu folgen. Die Unterzeichnung des DBA wird derzeit vorbereitet.
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