Der Autor bespricht die beiden Entscheidungen des VwGH vom 28. 11. 2001, 99/13/0254 und 99/13/0250, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Der Autor bespricht die beiden Entscheidungen des VwGH vom 28. 11. 2001, 99/13/0254 und 99/13/0250, zieht daraus Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.