Die Stiftungsrichtlinien 2001 stellen im Arbeitsprogramm des BMF zusammen mit den in RWZ 12/2001 vorgestellten KStR 2001 und den VereinsR 2001 einen ergänzenden Schritt zur Gesamtdarstellung des Körperschaftsteuerrechts dar. Die StiftR 2001 gehen allerdings darüber hinaus, weil sie neben dem in Teil 1 enthaltenen Körperschaftsteuerbereich in Teil 2 auch das Einkommensteuerrecht des Stifters und der Begünstigten sowie in Teil 3 die schenkungssteuerrechtlichen Bestimmungen interpretieren.