Anhand eines konkreten Beispiels wird aufgezeigt, dass unabhängig von der Abschaffung des Investitionsfreibetrages für Anschaffungen/Herstellungen ab 1. 1. 2001 ein solcher auch in den Jahren 2001 ff in bestimmten Fällen, zB bei wirtschaftsjahrübergreifenden Herstellungen, noch gebildet werden kann.