Bei Kapitalanteilen von maximal 10 % kann nach den Übergangsvorschriften zum Kapitalmarktoffensivegesetz bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes auf den gemeinen Wert zum 1. 1. 2001 steuerfrei aufgewertet werden. Die Autoren gehen der Frage nach, ob eine solche steuerfreie Aufwertung bei einbringungsgeborenen Anteilen niemals zulässig sei, und kommen zum Ergebnis, dass dies sehr wohl möglich sei, sofern der Veräußerungsvorgang erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist gem § 20 Abs 5 UmgrStG erfolgt.