Im dritten und letzten Teil der Abhandlung wird im Besonderen der Einfluss handelsrechtlicher Regelungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise auf die Bewertung des Baurechts, der einem Substanzverbrauch unterliegenden Bodenschätze sowie der für die Errichtung einer Deponie bestimmten ausgeräumten Schottergrube ebenso wie der Bewilligung für eine im Betrieb befindliche Deponie beurteilt.