Das BMF hat in einem umfangreichen Erlass (EStR 2000 - Änderungserlass 2001) die EStR 2000 geändert. Diese Änderung entspricht dem Konzept, die Richtlinien laufend zu „warten“, um die Ansichten des BMF aus den Richtlinien einigermaßen aktuell ablesen zu können. Die wesentlichen Änderungen werden im Beitrag aufgezeigt.