Der VwGH hat seit dem Beitritt Österreichs zur EU schon mehrmals Fragen an den EuGH zur Beantwortung vorgelegt, die für die innerösterreichische Rechtspraxis von erheblicher Bedeutung sind. Das Interpretationsmonopol des EuGH hinsichtlich des Gemeinschaftsrechts bewirkt, dass bei einer abweichenden innerösterreichischen Praxis Rechtsfragen hinsichtlich abgeschlossener Verfahren entstehen. Auf der einen Seite können die Abgabenpflichtigen im Zuge eines Staatshaftungsverfahrens allenfalls zu viel bezahlte Abgaben rückfordern. Der Autor geht jedoch der Frage nach, ob nicht gemäߧ 303 BAOeine Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens denkbar ist. Zu dieser Frage haben vor 4 JahrenSchwarzundFrabergerschon einmal Stellung genommen1). Jüngst hat der EuGH in dem Urteil Metropol Treuhand und Stadler ausgesprochen, dass die Regelungen betreffend dem Fiskal-LKW gemeinschaftsrechtswidrig seien2).