Seit 1. 1. 2002 sind die neuen Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002 in Kraft1). Basierend auf den LStR 1999 wurden die in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesänderungen, Verordnungen, Judikatur und Erlässe eingearbeitet. Dabei stellt der Einführungserlass2)klar, dass im Sinne des Vertrauensgrundsatzes bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungszeiträume (hier insbesondere das Jahr 2001) die LStR 2002 anzuwenden sind, es sei denn, für diese Zeiträume gelten günstigere Erlassregelungen.