Am 27. 2. 2002 wurde in Wien ein Doppelbesteuerungs-abkommen mit Armenien unterzeichnet. Das Abkommen folgt in allen wesentlichen Punkten dem Konzept des OECD-Musterabkommens. Das Besteuerungsrechts des Quellenstaats ist bei Dividenden mit 5% (im Schachtelverhältnis bei 10%iger Mindestbeteiligung) bzw mit 15 % (im Streubesitzfall), jenes bei Zinsen generell mit 10% (mit weit reichenden Steuerbefreiungen für Zinsen aus Lieferkrediten, Bankdarlehen und im öffentlichen Bereich) sowie jenes für Lizenzgebühren mit 5% begrenzt. Als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist auf österreichischer Seite grundsätzlich die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt sowie auf armenischer Seite die Anrechnungsmethode vorgesehen. Eine ausführlichere Besprechung des DBA erscheint demnächst.