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DBA mit Armenien unterzeichnet

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/202dÖStZ 2002, 121 Heft 6 v. 15.3.2002

Am 27. 2. 2002 wurde in Wien ein Doppelbesteuerungs-abkommen mit Armenien unterzeichnet. Das Abkommen folgt in allen wesentlichen Punkten dem Konzept des OECD-Musterabkommens. Das Besteuerungsrechts des Quellenstaats ist bei Dividenden mit 5% (im Schachtelverhältnis bei 10%iger Mindestbeteiligung) bzw mit 15 % (im Streubesitzfall), jenes bei Zinsen generell mit 10% (mit weit reichenden Steuerbefreiungen für Zinsen aus Lieferkrediten, Bankdarlehen und im öffentlichen Bereich) sowie jenes für Lizenzgebühren mit 5% begrenzt. Als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist auf österreichischer Seite grundsätzlich die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt sowie auf armenischer Seite die Anrechnungsmethode vorgesehen. Eine ausführlichere Besprechung des DBA erscheint demnächst.

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