Am 26. 11. 2001 wurde das Revisionsprotokoll zum DBA-Niederlande sowie ein Erbschafts- und Schenkungssteuerabkommen mit den Niederlanden unterzeichnet. Es wird ua sichergestellt, dass bei Künstlerauftritten im Rahmen von Abkommen über den Kulturaustausch oder von bestimmten nicht auf Gewinn gerichteten Organisationen keine Besteuerung der betreffenden Einkünfte im Tätigkeitsstaat erfolgt. Das Erbschaftssteuerabkommen folgt im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen. Eine ausführlichere Besprechung beider Abkommen folgt demnächst.