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DBA mit dem Iran paraphiert

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/103fÖStZ 2002, 61 Heft 4 v. 15.2.2002

In der Zeit vom 21. bis 24. 1. 2002 fanden im BMF in Wien Verhandlungen zum Abschluss eines DBA statt, die mit der Paraphierung eines Abkommensentwurfes abgeschlossen werden konnten. Das Abkommen folgt in allen wesentlichen Punkten dem Konzept des OECD-Musterabkommens. Der Entwurf sieht eine Begrenzung des Besteuerungsrechts des Quellenstaats bei Dividenden auf 5% (im Schachtelverhältnis bei 25%iger Mindestbeteiligung) bzw auf 10 % (im Streubesitzfall) vor. Das Quellenbesteuerungsrecht für Zinsen ist mit 5% begrenzt, wobei es jedoch gelungen ist, weitreichende Steuerbefreiungen im Quellenstaat (für Exportförderungskredite und vor allem für Zwischenbankzinsen) auszuverhandeln. Das Quellenbesteuerungsrecht für Lizenzgebühren beträgt ebenfalls 5%. Als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird österreichischerseits grundsätzlich die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt sowie auf iranischer Seite die Anrechnungsmethode vorgesehen. Die steuerliche Amtshilfe wird auf den "kleinen" Informationsaustausch (zur bloßen Abkommensanwendung) eingeschränkt. Die Unterzeichnung des Abkommens wird derzeit vorbereitet.

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