Übernimmt der handelsrechtliche Geschäftsführer einer österr Gesellschaft zusätzlich eine risikobehaftete und mit etwa 800.000 S dotierte Geschäftsführerfunktion für eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20 % der Gesamttätigkeit des österr Geschäftsführers betragen wird, andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht übersteigen werden, dann wird es unter diesen Gegebenheiten im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegen, darüber zu entscheiden, ob diese Tätigkeit unter Abschluss eines Dienstvertrages oder eines Werkvertrages ausgeübt werden soll.