Die jüngste oberstgerichtliche Judikatur zur Kapitalerhaltung macht es nach Ansicht des Autors erforderlich, auch bei der Umgründung zur Errichtung oder von Personengesellschaften handelsrechtlichen Aspekten besonderes Augenmerk zuzuwenden. Er versucht, die handelsrechtlichen Vorgaben und Erfordernisse mit den umgründungssteuerrechtlichen Möglichkeiten zu harmonisieren. Dabei nimmt er zur Umwandlung gemäß Art II UmgrStG und zur Realteilung von Personengesellschaften gemäß Art V UmgrStG Stellung.