Der Autor setzt sich in seiner Abhandlung ausführlich mit der Judikatur des VfGH zu nicht haushaltszugehörigen Kindern auseinander. Nach einer Darstellung und Kommentierung der zu dieser Thematik ergangenen Erkenntnisse bespricht er die konkrete Berechnung der erforderlichen Entlastung bei nicht haushaltszugehörigen Kindern sowie die Reaktion der Zivilgerichtsbarkeit bei der Unterhaltsbemessung. In einer Schlussbemerkung hält er ua fest, dass der VfGH mit dem Erkenntnis vom 27. 6. 2001 , B 1285/00, eine „innovative Entscheidung“ getroffen habe. Es sei eine „weise“ Entscheidung, weil sie einen sachgerechten Interessenausgleich ermöglicht.